Allgemeinen Geschäftsbedingungen
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt) regeln die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und Käufer, der Ware und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen (nachstehend Ware genannt) auf der Grundlage der Bestellungen, ggf. des Rahmenhandelsvertrages (nachstehend RHV genannt), sofern abgeschlossen, bezieht. Weiter regeln sie die Vorgehensweisen für die unentgeltliche Nutzung von Sachen (nachstehend Ausleihen genannt) zum Zweck der Verkaufsförderung.
2. Die Geschäftsbeziehungen richten sich nach dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der gültigen Fassung, und zwar nach §§ 2079 bis 2183 (Kaufvertrag), §§ 2193 bis 2200 (Ausleihe), sowie nach den Allgemeinen Bestimmungen zu Verbindlichkeiten gemäß §§ 1721 bis 2054.
3. Preisliste gültig ab 1. 2. 2025. Alle früheren Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit. RIM CZ behält sich Irrtümer und Änderungen vor.
4. Die Preise werden in EUR ohne MwSt. angeführt.
II. Auftragserteilung und -stornierung
1. Der Käufer bestellt die Ware beim Verkäufer durch Einzelbestellungen. Jede Bestellung hat zumindest folgende Angaben zu enthalten:
- Bezeichnung des Käufers und Verkäufers,
- Genaue Beschreibung der zu bestellenden Ware (Stoffe, Farben, Zubehör) und die Warenmenge,
- Kaufpreis, festgelegt gemäß RHV oder auf der Grundlage des spezifischen Angebots des Verkäufers,
- Termin der Warenlieferung,
- Zielort der Warenlieferung (falls nicht genannt, gilt als Zielort der Warenlieferung der Sitz des Käufers).
2. Den Bestellungen, die in einigen Anforderungen vom RHV abweichen, muss das Angebot des Verkäufers zugrunde liegen. Widrigenfalls gelten die gewöhnlichen Bedingungen des RHV.
3. Die vom Käufer erteilten Bestellungen sind vom Verkäufer spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt zu bestätigen. Mit Zustellung der Auftragsbestätigung an den Käufer wird zwischen dem Verkäufer und Käufer ein Kaufvertrag geschlossen.
4. Sollten der Auftrag und die Auftragsbestätigung abweichende Angaben enthalten, gelten die Angaben in der Auftragsbestätigung.
5. Die Stornierung oder Änderung der bereits bestätigten Aufträge kann vom Verkäufer nur mit ausreichend Vorlauf vor Produktionsbeginn akzeptiert werden. Im Falle der Stornierung eines Auftrags, wenn Komponenten für bestellte Ware gekauft oder andere Leistungen erbracht wurden, werden diese Kosten in voller Höhe dem Käufer in Rechnung gestellt, jedoch höchstens bis zu 50 % des Auftragswertes. Diese Zusatzkosten werden dem Käufer auch im Falle eines Änderungswunsches hinsichtlich des bereits bestätigten Auftrages in Rechnung gestellt.
III. Warenlieferung
1. Die Warenübernahme ist vom Käufer oder seinem Vertreter durch Unterzeichnung des vom Verkäufer ausgestellten Lieferscheins zu bestätigen.
2. Die Warenbeförderung wird vom Käufer organisiert und erfolgt auf seine Kosten. Im RHV oder in der Auftragsbestätigung kann vereinbart werden, dass die Beförderung auf dem Gebiet der Deutschland, Österreich vom Verkäufer organisiert wird. In diesem Fall wird die Ware hinter die erste abschließbare Tür im Erdgeschoss werktags in der Zeit zwischen 8:00 und 17:00 Uhr ausgeladen. Bei großen Stücken wird eine Arbeitshilfe vom Kunden gestellt. Die Verteilung der Ware im Gebäude, die Montage, Zustellung in einer bestimmten Zeit sowie andere Dienstleistungen hinsichtlich der Ware werden vom Verkäufer nur als entgeltliche Dienstleistung auf der Grundlage der vom Käufer zu erteilenden Bestellung übernommen.
3. Im Falle der Transport der Ware wird vom Käufer direkt organisiert, müssen alle Angelegenheiten spätestens fünf Tage vor der Abholung bestätigt sein, sowohl vom Käufer und vom Verkäufer. Spätere Änderungen werden nicht berücksichtigt und der Käufer übernimmt alle Kosten mit diesen Änderungen verbunden.
4. Im Fall der Terminverschiebung um mehr als 14 Kalendertage aus der Seite des Käufers, wird der Verkäufer berechtigt dem Käufer die Lagerkosten in der Höhe von 5 Eur für 1m2 für jede Woche zu berechnen
IV. Zahlungsbedingungen
1. Soweit der RHV nichts anderes bestimmt, ist der Kaufpreis vom Käufer auf das Bankkonto des Verkäufers im Voraus zu überweisen, oder bei der Warenübernahme in bar oder per Einschreiben zu zahlen.
2. Sämtliche Belege werden nur per E-Mail in elektronischer Form verschickt.
V. Garantiefristen und Reklamationen
1. Der Verkäufer gewährt auf die gelieferten Waren eine Garantie von 60 Monaten für die festen Teile und 36 Monaten für die Bezüge, Armlehnen, Gasfedern, Rollen und Gleiter. Der Verkäufer gewährt für die Kollektionen Space, Flexi und Victory eine Qualitätsgarantie von 120 Monaten auf die festen Teile und von 36 Monaten auf die Bezüge, Armlehnen, Gasfedern, Räder und Gleiter.
2. Die Garantiefrist beginnt mit der Lieferung ab Werk zu laufen. Die im vorherigen Absatz genannte Garantiefrist gilt für den täglichen Einsatz der Ware in der Dauer von 8 Stunden. Wird die Ware länger als 8 Stunden täglich eingesetzt, verkürzt sich dementsprechend die Garantiezeit.
3. Von unserer Gewährleistung werden ausgeschlossen:
- Schäden, die durch falsches Nutzen verursacht werden (nicht nach Bedienungsanleitung) (z.B. harte Rollen auf harten Steinböden)
- Schäden aufgrund extremer Umgebungseinflüsse (Sonnenstrahlen, Feuchtigkeit u. Ä.),
- Schäden aufgrund unsachgemäßer Eingriffe oder Wartung,
- die vom Kunden eingesandten Materialen (z. B. Bezugsmaterialien oder Leder),
- Verschleiß infolge der Verwendung (an Rädern, Gleitern etc.),
- und andere Fälle, in denen die Warenbeschädigung auf die Tätigkeit (Nichttätigkeit) des Käufers zurückzuführen ist.
4. Der Käufer kann die Reklamation wegen Konstruktions-, Produktikons- und Funktionsfehlern innerhalb der oben genannten Frist geltend machen und unvollständige oder beschädigte Ware ist innerhalb von 7 Tagen nach Übernahme zu rügen, immer in Schriftform mit Bilddokumentation und den Erwerbsnachweisen. Die Reklamation ist an die Anschrift des Sitzes des Verkäufers durch die Person, die die Ware vom Verkäufer unmittelbar gekauft hat, zu senden.
5. Sollte die Reklamation als begründet anerkannt werden, hat der Verkäufer dem Käufer neue, vollständige oder nachgebesserte Ware zu liefern oder den entsprechenden Finanzbetrag zurückzuerstatten, ggf. einen angemessenen Nachlass nach beiderseitiger Absprache, zu gewähren.
6. Der Verkäufer hat die Reklamation innerhalb von 30 Werktagen nach Zustellung der reklamierten Ware an die Anschrift des Sitzes des Verkäufers entsprechend zu erledigen.
7. Der Käufer hat die reklamierte Ware so zu verpacken, um jeden Transportschaden zu vermeiden. Schäden, die auf ungeeignete Verpackung der Ware durch den Käufer zurückzuführen sind, werden nicht berücksichtigt. Die Kosten für den Transport der reklamierten Ware an den Verkäufer sind vom Käufer zu tragen, es sei denn, dass die beiden Vertragsparteien etwas anderes vereinbart haben. Die Kosten für den Rücktransport der Ware an den Käufer sind vom Verkäufer zu tragen.
VI. Ausleihen
1. Der Verkäufer kann die Sachen dem Käufer zur vorübergehenden Nutzung (nachfolgend ausgeliehene Sachen genannt) überlassen.
2. Die ausgeliehenen Sachen werden in der Bestellung des Käufers als des Ausleihers und in der Auftragsbestätigung des Verkäufers als des Verleihers spezifiziert. Sollten der Auftrag und die Auftragsbestätigung abweichende Angaben enthalten, gelten die in der Auftragsbestätigung angeführten Angaben. Die persönliche Übernahme wird durch den Lieferschein bestätigt.
3. Die ausgeliehenen Sachen werden dem Ausleiher auf unbestimmte Zeit überlassen, zwar bis zum in der Auftragsbestätigung des Verleihers angeführten Rückgabetag. Sollte in der Auftragsbestätigung keine Ausleihdauer angeführt sein, sind die ausgeliehenen Sachen innerhalb von 15 Tagen ab der schriftlichen Aufforderung des Verleihers zurückzugeben. Sollte der Ausleiher die Sachen unsachgemäß oder im Widerspruch zu dem RHV oder den AGB nutzen, kann der Verleiher die Rückgabe der ausgeliehenen Sachen vor dem oben genannten Tag verlangen. Der Ausleiher haftet gegenüber dem Verleiher für Schäden an den ausgeliehenen Sachen.
4. Der Ausleiher haftet nicht für gewöhnliche Abnützung. Sollte der Ausleiher trotz schriftlicher Aufforderung des Verleihers einschließlich Setzung einer Nachfrist, die nicht kürzer als 5 Tage sein darf, mit der Rückgabe der ausgeliehenen Sachen im Verzug sein, ist er verpflichtet, dem Verleiher den Preis der ausgeliehenen Sachen nach der gültigen Preisliste des Verkäufers zu bezahlen. Auf die gleiche Weise wird im Falle der Verletzung einer der Bestimmungen des RHV oder der AGB durch den Ausleiher gehandelt. Der Anspruch des Ausleihers auf Ersatz des Schadens, auch des über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadens, wird hiervon nicht berührt.
5. Der Verleiher kann die ausgeliehenen Sachen während der Ausleihe auf ihren Zustand überprüfen und der Ausleiher hat ihm dies zu ermöglichen.
6. Der Ausleiher verpflichtet sich, folgende Vorgehensweise bei der Rückgabe der ausgeliehenen Sachen unbedingt zu beachten:
- Er soll sich mit der Assistentin der Geschäftsabteilung in Verbindung setzen und sie von der Rückgabe der ausgeliehenen Sachen in Kenntnis setzen, ferner soll er ihr die Nummern der Bestellbestätigung (des Versandauftrages) und die Inventarnummern der ausgeliehenen Sachen mitteilen.
- Er soll die Weisungen der Geschäftsassistentin abwarten und die ausgeliehenen Sachen auf den Rücktransport entsprechend den erhaltenen Weisungen vorbereiten.
- Er soll die ausgeliehenen Sachen entsprechend und sorgfältig verpacken. Der Ausleiher hat für Transportschäden wegen nicht entsprechender oder ungenügender Verpackung aufzukommen.
- Er soll einen Lieferschein in dreifacher Ausfertigung zur Rückgabe der ausgeliehenen Sachen ausstellen und darin die Inventarnummern (oder mindestens den Produkttypt) und die Nummern der Auftragsbestätigungen, auf deren Grundlage die Sachen ausgeliehen wurden, anführen.
- Bei der Übergabe zum Transport soll er sich eine Ausfertigung des Lieferscheins vom Transportunternehmen bestätigen lassen und die anderen zwei Ausfertigungen dem Transportunternehmen aushändigen.
- Den Lieferschein zur Rückgabe der ausgeliehenen Sachen, bestätigt vom Transportunternehmen, soll er mindestens 4 Jahre ab Rückgabe sorgfältig aufbewahren.
VII. Schutz personenbezogener Daten
1. Der Käufer stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Sinne des Gesetzes Nr. 101/2000 Slg. über den Schutz personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
2. Der Verkäufer verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten vor jedem unbefugten oder zufälligen Zugriff zu schützen, ihre Änderung, Verlust oder Vernichtung, ggf. unbefugte Übermittlung oder unbefugte Verarbeitung oder jeden anderen Missbrauch zu vermeiden.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Diese AGB gelten für alle Warenlieferungen oder vom Verkäufer erbrachte Dienstleistungen. Abweichende Regelungen im RHV oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor der Fassung dieser AGB.
2. Im Falle einer Kollision der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragsparteien richtet sich das Schuldverhältnis vorrangig nach den AGB des Verkäufers, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Diese AGB finden nicht dann Anwendung, sofern ihre Anwendung im Vertrag schriftlich ausdrücklich ausgeschlossen ist.
3. Der Verkäufer behält sich die jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Neue AGB werden dem Käufer automatisch zugesendet, sofern er im RHV der Übersendung von Werbematerialen zugestimmt hat.